patronen
„Wer einmal trifft, ist noch kein Schütze.“
Heinrich Heine
sigsauer
"Sportschießen - in der Ruhe liegt die Kraft"
previous arrow
next arrow

Aufnahmeordnung

Entsprechend unserer Satzung können unbescholtene Personen aufgenommen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wenn die Person die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern, die Verbandsstatuten und Regeln des Vereins anerkennt und sonst unbescholten und nicht vorbestraft ist, keine rassistischen oder fremdenfeindlichen Gesinnungen verfolgt. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.

  • Der Aufnahmeantrag ist gut leserlich auszufüllen (mit Datenschutzerklärung) und am besten persönlich beim Schützenmeister abzugeben.
  • Bis zur Vereinsaufnahme wird der Antragsteller wie ein Gastschütze geführt. Der Ausschuss entscheidet an den turnusmäßigen Sitzungen über die Aufnahme, wenn die einmalige Aufnahmegebühr von derzeit 200.- € einbezahlt wurde. Anschließend ist der Mitgliedsbeitrag (zurzeit jährlich 80.- €) zu entrichten.

Die Vereinszugehörigkeit beginnt erst mit der Bestätigung über die Vereinsaufnahme. Nach erfolgreicher Aufnahme kann der Schütze zu Mitgliedsgebühren schießen. Danach erfolgt die Anmeldung durch den Verein beim BSSB, und die Versicherungsgebühr entfällt jeweils.