Laut Waffengesetz § 4 Abs. 4 hat die Behörde alle fünf Jahre nach der ersten Ausstellung einer WBK
erneut das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu
überprüfen.
Bisher waren die Vereine (Schützenmeister) für die Überprüfung und die Ausstellung von
entsprechenden Bescheinigungen zuständig.
Ab dem 01.01.2026 ist dazu eine Bescheinigung durch den anerkannten Schießsportverband
erforderlich.
Folgende Verfahrensweise ist nun erforderlich.
Gerhard Thamm
2. Schützenmeister
Links zu den Anträgen BDS und BSSB:
Samstag, den 07.02.2026:
Schießanlage der Jagd- und Sportschützen Quetsch
Schießzeit ab ca. 8:30 Uhr – nur Kurzwaffendisziplinen bis 1500 Joule Mündungsenergie
Neues Update in der Galerie: Bundesmeisterschaft beim BKV vom 05.10.2025
Am Samstag, den 02.08.25 ab 09:00 Uhr nochmal Arbeitsdiest nur für die
Trap-Anlage. Wir sind letzen Samstag wegen zu wenig Personal nicht fertig geworden.
Wenn Arbeiten erledigt sind, dann ist die Anlage wieder betriebsbereit.
Die Kugelstände sind am Samstag nach wie vor geöffnet.