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Lieber Waldemar, alles Gute zum 85. Geburtstag!
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VonSebastian Greß

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VonSebastian Greß

Fortbestand des Bedürfnisses nach 5 Jahren


Laut Waffengesetz § 4 Abs. 4 hat die Behörde alle fünf Jahre nach der ersten Ausstellung einer WBK
erneut das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu
überprüfen.
Bisher waren die Vereine (Schützenmeister) für die Überprüfung und die Ausstellung von
entsprechenden Bescheinigungen zuständig.
Ab dem 01.01.2026 ist dazu eine Bescheinigung durch den anerkannten Schießsportverband
erforderlich.
Folgende Verfahrensweise ist nun erforderlich.

  1. Der Verein (Schützenmeister) bestätigt, dass der betreffende Schütze die Voraussetzungen
    erfüllt hat, wie bisher. Diese Bestätigung geht dann an den Schießsportverband.
    Bei Mitgliedern im BSSB an den BSSB
    Bei Mitgliedern im BDS an den BDS
  2. Der Verband bestätigt die Voraussetzungen. Diese Bescheinigung kann dann bei der
    Waffenbehörde vorgelegt werden.
  3. Es gibt dazu unterschiedliche Formulare. (BDS / BSSB)

Gerhard Thamm
2. Schützenmeister

Links zu den Anträgen BSSB (Stand Juni 2026):

Links zu den Anträgen BDS (Stand Juni 2026):

VonSebastian Greß

Anmeldung Bezirksmeisterschaft BDS 2026

Samstag, den 07.02.2026:

Schießanlage der Jagd- und Sportschützen Quetsch
Schießzeit ab ca. 8:30 Uhr – nur Kurzwaffendisziplinen bis 1500 Joule Mündungsenergie

VonSebastian Greß

Update in der Galerie

Neues Update in der Galerie: Bundesmeisterschaft beim BKV vom 05.10.2025