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Fortbestand des Bedürfnisses nach 5 Jahren

VonSebastian Greß

Fortbestand des Bedürfnisses nach 5 Jahren


Laut Waffengesetz § 4 Abs. 4 hat die Behörde alle fünf Jahre nach der ersten Ausstellung einer WBK
erneut das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu
überprüfen.
Bisher waren die Vereine (Schützenmeister) für die Überprüfung und die Ausstellung von
entsprechenden Bescheinigungen zuständig.
Ab dem 01.01.2026 ist dazu eine Bescheinigung durch den anerkannten Schießsportverband
erforderlich.
Folgende Verfahrensweise ist nun erforderlich.

  1. Der Verein (Schützenmeister) bestätigt, dass der betreffende Schütze die Voraussetzungen
    erfüllt hat, wie bisher. Diese Bestätigung geht dann an den Schießsportverband.
    Bei Mitgliedern im BSSB an den BSSB
    Bei Mitgliedern im BDS an den BDS
  2. Der Verband bestätigt die Voraussetzungen. Diese Bescheinigung kann dann bei der
    Waffenbehörde vorgelegt werden.
  3. Es gibt dazu unterschiedliche Formulare. (BDS / BSSB)

Gerhard Thamm
2. Schützenmeister

Links zu den Anträgen BDS und BSSB:

Über den Autor

Sebastian Greß administrator